Das Stadtarchiv bietet dem Familienforscher eine Vielzahl genealogisch relevanter Archivalien- und Sammlungsbestände, für die unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten bzw. Benutzungsbeschränkungen gelten.
Allgemeine Informationen
Benutzer können, soweit nicht Sperrfristen des Archivgesetzes entgegenstehen, die Originale im Lesesaal des Stadtarchivs persönlich einsehen. Es sind nur die üblichen Formalitäten zu beachten (Benutzungsantrag bei Arcinsys). Das Stadtarchiv erteilt auch auf schriftliche Anfrage (Brief, Fax, E-Mail) Auskünfte aus den Archivalien, soweit die Sperrfristen das zulassen. Telefonische Auskünfte sind dagegen nicht möglich. Zeitaufwändige Nachforschungen sind im Rahmen des Dienstbetriebs nicht möglich und bleiben somit Ihnen oder einem Beauftragten überlassen.
Im Lesesaal können Arbeitskopien von Archivalien mit eigener Kamera gefertigt werden, weitere Einzelheiten dazu können Sie unserem Informationsblatt entnehmen. Reproduktionen von Archivalien können außerdem im Stadtarchiv in Auftrag gegeben werden. Beglaubigte Kopien sind möglich.
Nach der zurzeit gültigen Verwaltungskostensatzung werden für familienkundliche Benutzungen des Stadtarchivs, wie in fast allen öffentlichen Archiven in Deutschland, Gebühren erhoben. Für die persönliche Benutzung von Archivalien im Lesesaal des Stadtarchivs werden Benutzungsgebühren in Höhe von 10,00 € pro Tag erhoben. Für schriftliche Auskünfte wird der Arbeitsaufwand des Archivpersonals unabhängig vom Rechercheergebnis mit 17,00 € pro angefangene Viertelstunde berechnet. Daher empfiehlt es sich, bei schriftlichen Anfragen eine Kostenbegrenzung anzugeben.
Zusätzlich zu den Benutzungs- bzw. Auskunftsgebühren entstehen für die Anfertigung von Kopien durch das Archiv Kosten in Höhe von 0,50 € (DIN A4) bzw. 1,00 € (DIN A3) zuzüglich einer Grundgebühr von 4,00 € pro Auftrag. Für digitale Reproduktionen werden pro Aufnahme 1,50 € berechnet.
Bestände
Standesamtsregister
Durch das Personenstandsrechtsreformgesetz, das am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, sind die Personenstandsregister der Standesämter, die 1874 eingerichtet wurden, nach Ablauf bestimmter Fristen Archivgut und können im Stadtarchiv uneingeschränkt auch für familienkundliche Fragestellungen genutzt werden. Die für die vom Standesamt verwahrten Register geltende Regelungen, dass Auskünfte nur für Personen in direkter auf- bzw. absteigender Linie und auch nur zu rechtlichen Zwecken erteilt werden, gelten für Archivgut nicht. Die Benutzung von Archivgut ist im Niedersächsischen Archivgesetz so geregelt, dass lediglich ein berechtigtes Interesse, wozu neben wissenschaftlichen und heimatkundlichen Fragestellungen auch familienkundliche Forschungen gezählt werden, erforderlich ist.
Im Archiv finden Sie die folgenden Register der Standesämter der Stadt Hildesheim und der heutigen Hildesheimer Ortsteile:
Zu den Standesamtsregistern gibt es für jeden Jahrgang ein alphabetisch-chronologisches Namensverzeichnis, das heißt, dass die in dem betreffenden Jahr beurkundeten Fälle alphabetisch nach Familiennamen geordnet sind, innerhalb der einzelnen Anfangsbuchstaben sind die Beurkundungen aber nur chronologisch aufgelistet.
Melderegister
Das Stadtarchiv verwahrt die Meldeakten des Einwohnermeldeamts der Stadt Hildesheim aus der Zeit vor 1957. Diese Melderegister bis 1945 sind insbesondere in der Zeit des Zweiten Weltkriegs unvollständig, da das Hauptmelderegister beim Luftangriff am 22. März 1945 im Rathaus verbrannt ist. Für die Meldeunterlagen gelten die Einschränkungen des Nds. Archivgesetzes, nach dem Schriftgut, das zur Person Betroffener geführt wird (personenbezogenes Schriftgut), erst 10 Jahre nach dem Tod der Person bzw. – wenn das Todesdatum nicht ermittelt werden kann – 100 Jahre nach der Geburt frei zugänglich ist. Die Meldeakten können daher nach diesen Bestimmungen nicht persönlich benutzt werden, Auskünfte aus diesen Akten sind aber im Rahmen der vorgenannten Einschränkungen möglich.
Kirchenbücher
Bis zur Einrichtung der Standesämter 1874 wurden Personenstandsbeurkundungen ausschließlich von den Kirchen vorgenommen. Kirchenbücher sind für Genealogen, aber auch für Historiker anderer Forschungsrichtungen, von besonderem Interesse, weil sie – im Gegensatz zu den in öffentlichen Archiven vorzugsweise vorhandenen Sachakten – nicht nur Personennamen enthalten, sondern – unabhängig von Standes- oder Vermögensverhältnissen - auch familiäre Zusammenhänge erkennen lassen.
Die Kirchenbücher der Hildesheimer Kirchengemeinden befinden sich für
Im Stadtarchiv werden Kirchennebenbücher der Hildesheimer Kirchengemeinden für die Zeit von 1853 bis 1874, in der die Aufbewahrung dieser Zweitschriften durch die Stadt gesetzlich vorgeschrieben war, verwahrt. Die Benutzung der Kirchennebenbücher ist möglich, Namensregister sind allerdings nicht vorhanden.
Synagogenbücher
Das Stadtarchiv verwahrt die Synagogenbücher der jüdischen Gemeinde aus den Jahren 1808 bis 1815 und 1844 bis 1874.
Adressbücher
Das Stadtarchiv besitzt Adressbücher der Jahre 1827 und 1840–2000, die aber nicht zu allen Zeiten jährlich erschienen sind. Familiäre Zusammenhänge lassen sich anhand der Adressbücher nicht ermitteln. Bis ca. 1978 enthalten Sie auch nur Namen und Adressen des Haushaltsvorstands, d. h. in der Regel des Ehemanns.
Weitere Quellen zur Familienforschung
Darüber hinaus gibt es in zahlreichen Beständen des Stadtarchivs genealogisch auswertbare Archivalien, die aber im Regelfall nach Sachgesichtspunkten geordnet und daher nicht gezielt nach Personennamen abfragbar sind. Da dieses Schriftgut im Rahmen allgemeiner Verwaltungstätigkeit entstanden ist, lassen sich im Regelfall nur Namen nachweisen, familiäre Zusammenhänge sind selten ersichtlich. Genealogische Informationen können u. a. in den folgenden Beständen und Archivalien enthalten sein: