Die Reformation wurde in Hildesheim 1542 eingeführt - und damit im Vergleich zu anderen Städten relativ spät. Nachdem der überzeugt katholische Bürgermeister Wildefuer 1541 verstorben war, entschied der Rat der Stadt Hildesheim am 27. August 1542 die Annahme der neuen, protestantischen Lehre. Die evangelischen Theologen Johannes Bugenhagen, Antonius Corvinus und Heinrich Winckel kamen daraufhin zur Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse nach Hildesheim.
Am 1. September hielt Dr. Johannes Bugenhagen die erste evangelische Predigt in der Andreaskirche, die im Folgenden das Zentrum der Hildesheimer Reformation wurde. Er erstellte die hier abgebildete evangelische Kirchenordnung, die Christlike Kerckenordeninge der löffliken Stadt Hildenssem, die am 26. September 1542 vom Rat der Stadt verabschiedet wurde. Das Vorwort schrieb Antonius Corvinus, der zusammen mit Heinrich Winckel auf der letzten Seite als Mitverfasser genannt wird. Sie wurde 1544 bei Henning Rüdem in Hannover gedruckt. Der Text erschien in mittelniederdeutsch.
In der Bibliothek des Stadtarchivs sind mehrere Exemplare der Bugenhagen‘schen Kirchenordnung vorhanden, die hier abgebildete unter der Signatur 13yyy. Die Korrekturfahnen der Kirchenordnung, bei denen noch das Vorwort von Antonius Corvinus fehlt und handschriftlich beigefügt wurde. befinden sich in den Aktenbeständen des Stadtarchivs (Best. 100-173 Nr. 11
Die Kirchenordnung ist ein kleines, handliches, im Oktavformat gedrucktes Büchlein. Der Titel auf dem Umschlag wird durch einen Holzschnitt eingerahmt, der eine durch zwei Säulen begrenzte Arkade zeigt, in deren Giebel zwei Putten sitzen und das Hildesheimer Stadtwappen halten. Das Gegengewicht bilden unter dem Buchtitel zwei zwischen den Säulensockeln stehende Engel, die als Druckersignet das Familienwappen von Henning Rüdem einrahmen. Vor der Vorrede von Antonius Corvinus ist auf der linken Seite eine prunkvolle Abbildung des Hildesheimer Stadtwappens zu sehen. Die beim Druck verwendeten Lettern ähneln der Wittenberger Schrift, in der die Reformationsschriften Luthers gedruckt wurden.
Ziel der neuen evangelischen Kirchenordnungen war es, die Ausübung des Glaubens von überlieferten hierarchischen Strukturen zu befreien, den Gottesdienst zu reformieren, eine humanistisch geprägte Schule einzuführen, eine soziale Armen- und Krankenhilfe und der Kirche eine eigenständige wirtschaftliche Grundlage zu geben. Der Inhalt basierte auf den verschiedenen Reformationsschriften Luthers. Entsprechend ist die Bugenhagen’sche Kirchenordnung im Wesentlichen in drei Teile geteilt:
Der erste Teil handelt von der evangelischen Lehre, die durch Predigten vermittelt werden soll, vom Kirchenpersonal und seiner Besoldung und den kirchlichen Zeremonien als wichtigsten Bereich von der Neuordnung des Gottesdienstes.
Der zweite Teil der Kirchenordnung ist eine detaillierte Schulordnung mit dem Lehrstoff für die einzelnen Klassenstufen und der Empfehlung von Lehrbüchern. Die so genannten Winkelschulen sollen aufgelöst werden und nur eine Schule bei der St. Andreas Kirche eingerichtet werden, in der die Schüler – es sind nur Jungen gemeint – in fünf Klassen unterrichtet werden sollen.
Der dritte Teil der Kirchenordnung handelt von der Verwaltung der Kirchenkasse, in welcher alle Einnahmen der Kirche, Almosen für Kranke und Arme, die während der Messe gesammelten Gaben und Spenden aller Art zusammenfließen. Danach werden Themen aus dem sozialen und karitativen Bereich angesprochen.
Die Kirchenordnungen wurden als Bestandteil der evangelischen Kirchenverfassung von den Obrigkeiten erlassen, zu denen, wie in Hildesheim, auch die Ratskollegien der Städte zählen konnten.
Bugenhagen verfasste im Rahmen der Reformation acht bekannte Kirchenordnungen. Die älteste wurde 1528 in Braunschweig gedruckt. Parallel zur Hildesheimer entstand 1543 die Braunschweig-Wolfenbütteler Kirchenordnung.
Margret Zimmermann, verändert und gekürzt von Sabine Boltzendahl
Literatur