Das Hildesheimer Wappenprivileg wurde am 3. Februar 1528 von Kaiser Karl V. in Burgos in Spanien ausgestellt. Eine Hildesheimer Delegation hatte sich während der Amtszeit des Bürgermeisters Hans Wildefuer auf den Weg nach Spanien gemacht, um dort am Hofe Kaiser Karls V. die Ausstellung des begehrten Wappenprivilegs zu erwirken.
Das Wappenprivileg trägt auf dem unteren, umgefalteten Teil der Urkunde, der eine stabile Anbringung des Siegels gewährleisten sollte (der Plica), den Fertigungsvermerk der Reichskanzlei mit der Unterschrift des Kanzlers Alexander Schweis. Unter der Plica befindet sich die eigenhändige Unterschrift des Kaiser Karls V.: Carol[us]. Zur Beglaubigung des Inhalts ist das große kaiserliche Wachssiegel an einer ursprünglich schwarz-goldenen Siegelschnur angehängt.
Die Pergamenturkunde ist 40,7 cm hoch und 68,4 cm breit. Im Mittelunkt steht die sauber kolorierte Zeichnung des neuen Wappens. Der über weiter Strecken formelhafte Text der Urkunde liefert zunächst die Begründung für die Verleihung, die der Stadt wegen ihrer redlichen, tapferen, ehrlichen, nützlichen und vortrefflichen Dienste gewährt worden sei, die sie Kaiser und Reich in stetem, willigem, getreuem Gehorsam und Untertänigkeit erwiesen habe. Dann folgt die ausführliche Beschreibung des reich verzierten Wappens. Am Ende folgt die Androhung von Strafe für jeden Missbrauch des neuen Wappens.
Das Neue an diesem Wappen ist die „veränderte und verbesserte“ Form: Die Hinzufügung des halben schwarzen Reichsadlers in silbernem Feld über die in die untere Hälfte des Schildes gerückten, aber beibehaltenen quadrierten alten Farben. Über dem Wappen finden sich Helm, Helmdecke und Helmzier, eine Zugabe üppiger heraldischer Formen der Zeit, die nicht gerade typisch für Stadtwappen sind, sondern eigentlich persönlichen Wappen vorbehalten sind. Als Helmzier erscheint die Jungfrau, sicherlich die „Hildesia“, zeittypisch gekleidet in die Hildesheimer quadrierten Farben. In dieser Form wird das Hildesheimer Stadtwappen bis heute geführt.
Das vorherige Wappen der Stadt Hildesheim bestand seit etwa 1300 lediglich aus einem in Gold und Rot quadrierten Schild. Es orientierte sich am Wappen der bischöflichen Stadtherren, die einen einfachen, in Gold und Rot gespaltenen Schild führten. Das sich davon nur wenig durch die waagerechte Teilung unterscheidende städtische Wappen dokumentiert ganz eindeutig die Abhängigkeit Hildesheims vom Bischof als Landesherren. Das Bemühen um eine „veränderte und verbesserte“ Form des Wappens hat seine Wurzel daher sicher in dem weiter gewachsenen Selbstbewusstsein Hildesheims und dem seit dem Mittelalter erkennbaren Bestreben der Stadt, sich vom Landesherrn unabhängig zu machen.
Es versteht sich von selbst, dass die Verleihung des halben Reichsadlers für Hildesheim eine besondere Auszeichnung bedeutete und die Stadt damit über den Rang der einfachen Landstädte des Bistums hinaushob. Das Wappenprivileg von 1528 dokumentiert den besonderen Status Hildesheims, das sich innerhalb des Bistums als quasiautonome Stadtrepublik behaupten konnte.
Es ist eines der bedeutendsten Stücke der Urkundensammlung des Stadtarchivs Hildesheim und hat die Signatur Best. 1 Nr. 419.
Herbert Reyer, leicht verändert und gekürzt von Sabine Boltzendahl
Textgrundlage
Reyer, Herbert: Das kaiserliche Wappenprivileg für Hildesheim von 1528. In: Ders. (Hrsg.): Aus Casten, Capsulen und Regalen. Historische Dokumente aus dem Stadtarchiv Hildesheim, Hildesheim 2002, S. 44-45,