Die Hildesheimer Stiftsfehde
Die Hildesheimer Stiftsfehde in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts bewirkte einen großen Einschnitt und letztlich großen Bedeutungsverlust für Hildesheim – sowohl für das Bistum als auch für die Stadt.
Wie bereits bei der „Großen Fehde“ am Ende des 15. Jahrhunderts waren Steuern der Auslöser der Streitigkeiten, die das Bistum Hildesheim vom Stiftsadel erheben wollte, um seine Geldnot zu lindern – und langfristig die Ämter und Besitztümer auszulösen, die es z.T. schon seit Generationen an eben diese Stiftsadeligen verpfändet hatte. Die Stiftsadeligen weigerten sich, diese Steuern zu zahlen, und schlossen Schutzverträge u.a. mit dem Herzog Heinrich dem Jüngeren von Braunschweig-Wolfenbüttel und Bischof Erich I. von Calenberg. Das Bistum Hildesheim wurde von der Stadt Hildesheim unterstützt, die dafür das alleinige Recht bekam, im ganzen Stift Bier zu brauen und zu verkaufen. Ein weiterer Verbündeter des Bistums Hildesheim war Heinrich von Lüneburg. In den Jahren 1519 bis 1523 kam es zu militärischen Auseinandersetzungen, zu Plünderungen und Brandschatzungen, unter denen die zivile Bevölkerung stark zu leiden hatte. Viele Dörfer wurden zerstört.
Auch wenn das Bistum Hildesheim sich mit seinen Verbündeten zunächst militärisch behaupten konnte, geriet es mit der Wahl Kaiser Karls V. 1519 ins Visier der Reichspolitik, da es sich mit Heinrich von Lüneburg einen Unterstützer des Wahl-Konkurrenten von Karl zum Verbündeten gesucht hatte. Nach seiner Krönung verlangte Kaiser Karl V. die Herausgabe aller besetzten Gebiete und der Gefangenen, die im Rahmen der bisherigen Auseinandersetzungen gemacht worden waren. Das betraf v.a. die Seite des Hildesheimer Fürstbischofs Johann IV.
Kaiser Karl setzte dies mithilfe einer Reichsacht gegen den Hildesheimer Bischof und seine Verbündeten durch, die mit dem Verlust von Rechten und Besitztümern verbunden war, die wiederum von den Calenberger und Braunschweig-Wolfenbüttelschen Fürsten (und noch einigen anderen) vollzogen werden sollte. Die häufigen kriegerischen Auseinandersetzungen darum fanden mit dem Quedlinburger Rezess 1523 ein vorläufiges Ende. Darin wurde festgelegt, dass das Bistum Hildesheim den größten Teil seiner Besitztümer und Ämter an das Fürstentum Calenberg und v.a. das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel abtreten musste. Nur noch die Städte Hildesheim und Peine sowie die Ämter Steuerwald, Marienburg, Peine und die Domprobstei verblieben beim Bistum. Das Hochstift Hildesheim war nun erheblich kleiner geworden und bestand nur noch aus dem so genannten „Kleinen Stift“.
Diese Territorialverteilung wurde erst mehr als 100 Jahre später nach zahlreichen Verhandlungen nochmals verändert und es kamen einige Gebiete zurück zum Bistum Hildesheim.
Sabine Boltzendahl
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Literatur