Verfahren im Jahr 2024
Am 12.02.2024 hat der Rat der Stadt Hildesheim eine neue Richtlinie zur Förderung von investiven Maßnahmen in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich beschlossen. Diese tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft. Förderanträge für das laufende Jahr müssen spätestens bis zum 31. März des Jahres bei der Stadt eingehen.
Die neue Richtlinie finden Sie hier.
Anträge sind zu stellen an:
Stadt Hildesheim
Fachbereich Archiv und Bibliotheken
Am Steine 7
31134 Hildesheim
stadtarchiv@stadt-hildesheim.de
Bei Rückfragen melden Sie sich gern telefonisch unter 05121 / 301-4100.
(Stand 06.03.2024)